Bestandsfassung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Inhalte wurden aus der bisher öffentlich verfügbaren AGB-Seite von Magier ILLUSIAN übernommen, damit beim Redesign keine wichtigen Vertragsinformationen verloren gehen. Vor dem Livegang ist eine rechtliche Prüfung der Bestandsfassung empfohlen.
A. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf österreichischem Recht und gelten innerhalb von Österreich, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Magier ILLUSIAN schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Magier ILLUSIAN behält sich das Recht vor, seine AGB zu ergänzen oder zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Bei Streitigkeiten betreffend einen Vertrag gilt Freistadt (Oberösterreich) als Gerichtsstand. Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar.
- Offerten und das Eventdatum sind, sofern nicht anders vereinbart, für 10 Tage verbindlich und reserviert.
- Magier ILLUSIAN erbringt die Leistungen nach Zeitaufwand oder zu einer vereinbarten Pauschale. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro. Fremdkosten und Spesen gehen, sofern nicht anders vereinbart, zulasten des Veranstalters.
- Wird eine Zufahrtsbewilligung benötigt, ist dies vom Veranstalter mitzuteilen.
- Dem Künstler steht während des Events eine Verpflegungspauschale von 10 Euro zu.
- Der Veranstalter trägt, sofern nicht anders vereinbart, die Kosten für die Zufahrtsbewilligung zum Veranstaltungsort und Parkgebühren, sofern diese mehr als 10 Euro betragen.
Offerten sind, sofern nicht anders in der Offerte angegeben, für eine Zuschauerzahl von ungefähr 100 Personen ausgelegt. Kindershows sind für eine Zuschauerzahl von ungefähr 80 Personen ausgelegt.
B. Stornierungsbedingungen
- Bei Stornierung der Buchung durch den Veranstalter schuldet dieser 50 % der vereinbarten Gage bei Absage bis 7 Tage vor dem Event und 100 % der vereinbarten Gage bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Event.
- Bei Stornierung der Buchung durch Magier ILLUSIAN sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Ist dies nicht möglich, wird eine mündliche Absprache getroffen.
C. Höhere Gewalt
- Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, etwa Naturkatastrophe, Unfall, Militärdienst oder Unwetter, ab, ist der Vertrag hinfällig. Der bis zur definitiven Absage angefallene Aufwand ist Magier ILLUSIAN zu entschädigen.
- Wird Magier ILLUSIAN durch höhere Gewalt an der Durchführung gehindert, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Gelingt dies nicht, ist der Vertrag hinfällig.